Der Vorstand der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin begrüßt die Initiative von Gesundheitsminister Jens Spahn und wünscht ihr viel Erfolg. Eine Widerspruchsregelung, wie sie bereits in Österreich geltendes Recht ist, wahrt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, da niemandem nach Feststellung des Hirntods gegen seinen Willen Organe entnommen werden. Zugleich jedoch sorgt sie dafür, dass denjenigen, die nicht widersprochen haben, ihre Organe entnommen werden, um das Leben Kranker zu retten.
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