Nach den seit 2018 geführten Diskussionen zur Einführung einer Widerspruchsregelung als Grundlage der postmortalen Organspende und der Ablehnung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes 2020 im Deutschen Bundestag, nimmt der Diskurs aktuell wieder Fahrt auf. Grund ist hierfür, dass alle öffentlichen Aufklärungskampagnen, alle organisatorischen Verbesserungen im Gesundheitswesen und mehrere anderweitige Änderungen des Transplantationsgesetzes zu keiner Steigerung der Organspendezahlen führten. Auf einer aktuellen, öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages werden zwei Gesetzesvorlagen des Bundesrates und einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Parlamentarieren des Bundestages diskutiert. Herr Prof. Banas (Vizepräsident der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin) ist dazu als Sachverständiger geladen.
Stellungnahme: Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
Updated: Jan 27
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