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Aktuelles

Ziele der Transplantationsakademie

Die Nierentransplantation gehört heutzutage zu den etablierten Therapieverfahren einer chronischen Niereninsuffizienz. Trotz enormer Fortschritte auf dem Gebiet der artifiziellen Ersatz verfahren wie Bauchfell- oder Hämodialyse, bleibt die Transplantation hinsichtlich des Überlebens der Patienten das ideale Verfahren. Wie auch bei der Transplantation von anderen Organen, verlängert die Nierentransplantation das Leben der Patienten. Während noch vor wenigen Jahren akute Abstoßungsreaktionen das Hauptproblem .der Transplantation darstellten, ist dies derzeit vor allem der chronische Spendermangel. Um diesem Abhilfe zu schaffen, hat sich gerade auf dem Gebiet der Nierentransplantation die Lebendspende etabliert und gewinnt auch innerhalb Deutschlands zunehmend an Bedeutung.

Als das Transplantationsgesetz 1997 in Kraft trat, war der Anteil der Lebendspende in Deutschland verschwindend gering. Entsprechend regelt das deutsche Transplantationsgesetz vornehmlich die Belange der Spenden von Verstorbenen. Die Möglichkeiten, die sich für Lebendspenden ergaben, gerade auch im Zusammenhang mit neuen immunsuppressiven Schemata, ließen sich damals nicht absehen.

Mit der zunehmenden Frequenz von Lebendspenden ergibt sich heute allerdings auch eine Zunahme damals nicht absehbarer Probleme. Diese sind vor allen Dingen versicherungsrechtlicher Natur. Sie beinhalten so elementare und scheinbar einfache Fragen wie etwa den Verdienstausfall des Spenders: wer kommt wann und in welchem Umfang für Komplikationen auf und wer bezahlt die notwendigen Folgeuntersuchungen. Die Klärung dieser Fragen wird eben weil die Lebendspende ein so erfolgreiches Transplantationskonzept darstellt immer dringlicher. Das Beispiel einer Spenderin mit ihren Problemen liegt bei.

Die Lebendspende insgesamt stellt auch ein gewisses ethisches Problem dar. Im Transplantationsgesetz wird der Kreis der Lebendspender auf emotional nahe stehende Personen beschränkt. Gemeint waren in erster Linie Familienangehörige und Ehe- bzw. Lebenspartner. Aus diesem Konzept ergibt sich, dass die Gesetzgeber der Auffassung waren innerhalb der Familie bestünde kein Druck bzw. könne kein solcher ausgeübt werden. Dem gegenüber ist die freiwillige rein altruistische Spende verboten, da sie ja ungerichtet ist, dementsprechend also keine emotional nahe stehende Person betrifft. Auch die Cross-Overspende, das heißt die Spende zwischen zwei Paaren, die sich sehr wohl nahe stehen, die aber jeweils dem Partner aufgrund von Blutgruppeninkompatibilitäten oder ähnlichen Problemen nicht spenden können, ist streng genommen nicht unbedingt mit dem Transplantationsgesetz in Einklang zu bringen, obwohl zweifelsfrei feststeht dass die Spenden eigentlich für emotional nahe stehende Personen vorgesehen war. Die Umgehung dieses Cross-Overproblems hat dazu geführt, dass in jüngster Zeit ABO-inkompatible Spenden unter Zuhilfenahme neuer immunsuppressiver Schemata durchgeführt werden. Im Sinne des Erfolgsgedankens, der ebenfalls im Gesetz verankert ist, ist auch dies eine zweifelhafte Möglichkeit.

Die Transplantationsakademie versteht sich als eine unabhängige Organisation, die sich bestehend nicht nur aus Medizinern sondern auch aus Philosophen, Ethikern und Juristen sowie auch anderen der Transplantation nahestehenden Personen mit genau diesen Problemen auseinandersetzt. Die Transplantationsakademie versucht zum 'einen Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des Gesetzes zu entwickeln, so dass bereits möglichst bald Lebendspender sachgerecht versorgt werden und ihnen keine Gesundheitsrisiken oder finanzielle Einbußen zugemutet werden. Zum Anderen bemüht sie sich Vorschläge zu erarbeiten, wie das Transplantationsgesetz so verändert werden kann, dass der heutigen Situation insbesondere der Lebendspende Rechnung getragen wird. Alternative Modelle, die derzeit diskutiert werden, sind etwa die Vermittlung von lebendgespendeten Organen in einem Pool, etwa durch Eurotransplant, die Etablierung eines Versorgungspools der Krankenkassen zu Gunsten von Lebendspendern im Falle von Schädigungen, die Einrichtung eines Lebendspenderegisters in Zusammenarbeit mit der Deutschen Transplantationsgesellschaft und der Stiftung Lebendspende, wie sie im Moment von Frau Sperschneider in Jena durchgeführt wird, sowie die Zertifizierung besonders Qualifizierter Ärzte für die Nachsorge von Transplantierten.

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